Standort Hemelinger Straße

Hemelinger Str. 11
28205 Bremen

Verwaltung
Frau NaumannTel. 0421 361-31 35
Fax 0421 361-1 81 80
504@schulverwaltung.bremen.de

Standort Brokstraße

Sielwall 86
28203 Bremen

Verwaltung
Frau Zielke
Tel. 0421 361-61 81
Fax 0421 361-39 41
504@schulverwaltung.bremen.de

Wir sind eine große Schulgemeinschaft: Hausmeister, Küchenmitarbeiter*innen, Lehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, Sekretärinnen, Sozialpädagogen*innen und Eltern. Insgesamt rund 2000 Menschen. In der Regel klappt das Miteinander richtig gut. Wir gehen alle respektvoll miteinander um.

Trotzdem können aber aufgrund von Interessengegensätzen zwischenmenschliche Probleme und Konflikte entstehen. Diese können zu Unzufriedenheiten und Frustrationen führen, die sich in der Regel negativ auf die Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft auswirken.

Für die Klärung der Beschwerden und Probleme ist es deshalb hilfreich, als Grundlage ein transparentes und für alle nachvollziehbares Beschwerdeverfahren zu haben. Dieses soll dazu beitragen möglichst frühzeitig zur allseitigen Zufriedenheit verbindliche Problemlösungen zu finden.

Bei bestimmten Konflikten wie z. B. Mobbing, Gewalt, sexueller Belästigung oder Diebstahl sind die Klassenlehrer*innen und Schulleitung unverzüglich und direkt zu informieren.

Allgemeine Grundsätze des Beschwerdeverfahrens

  1. Der Beschwerdeweg steht allen in und an der Schule Beteiligten offen.
  2. Ein offener und sachlicher Umgang mit Beschwerden und Problemen ist eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft und fördert die Schulentwicklung.
  3. Beschwerden und Probleme werden möglichst dort gelöst, wo sie auftreten.
  4. Beschwerden und Probleme sollten möglichst im direkten Gespräch oder beim Telefonat angesprochen werden. Über die Sekretariate der Standorte Hemelinger Straße und Brokstraße können Sie Kontakt mit den LehrerInnen aufnehmen.
  5. Erst wenn keine Lösung gefunden wird, ist der folgende Schritt des Beschwerdeverfahrens einzubeziehen.
  6. In einigen Fällen ist es von Vorteil, wenn Beschwerden schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse im weiteren Verfahren möglichst weitgehend auszuschließen.
  7. Die gemeinsam gefundenen Lösungswege werden in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich festgehalten.

Schritte des Beschwerdeverfahrens

Problemen von Schüler*innen mit Mitschüler*innen und Lehrer*innen

  1. Zuerst sollte versucht werden, in einem direkten Gespräch mit der Mitschülerin bzw. dem Mitschüler oder dem Lehrer bzw. der Lehrerin das Problem zu lösen. Dabei sollten die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bei einer Vermittlung oder Lösung des Problems mit einbezogen werden.
  2. Falls es zu keiner Einigung kommt, werden die Sozialpädagog*innen oder Vertrauenslehrer*innen oder die Jahrgangsleiter*innen eingeschaltet, die sich um eine Lösung bemühen.
  3. Sollte das Problem auch dann nicht gelöst werden können, muss in einem letzten Schritt die Schulleitung informiert werden. Diese muss dann mit allen Beteiligten eine Lösung finden.

Probleme von Eltern mit Lehrer*innen

  1. Eltern wenden sich an den/die betroffene/n Lehrer*in, eventuell zusammen mit der/dem Elternsprecher*in der Klasse.*
  2. Sollte die Lösung des Problems nicht möglich sein, wenden sich die Eltern an die Jahrgangsleiter*innen eventuell zusammen mit dem/der Klassenlehrer*in.*
  3. Wenn auf den bisherigen Ebenen keine Lösung des Problems gefunden werden konnte, sollten alle Beteiligten die Schulleitung einbeziehen. *
  4. Sollte das Problem unter den Beteiligten nicht gelöst werden, kann bei Bedarf eine externe Moderation durch das Landesinstitut für Schule (LIS) hinzugezogen werden.*
  5. Sollte auch das Gespräch mit externer Moderation durch das LIS zu keinem Ergebnis kommen, besteht von allen Beteiligten die Möglichkeit die Schulaufsichtsbehörde mit einzubeziehen.*

*  Wenn gewünscht kann ein/e Sprecher*in des Elternbeirats zu den Gesprächen hinzugezogen werden. Grundsätzlich sollte der/die Schulelternsprecher*in über den Konflikt informiert werden.

Probleme mit der Schulleitung

  1. Schüler*innen oder Eltern wenden sich direkt an die Schulleitung.*
  2. Sollte das Problem unter den Beteiligten nicht gelöst werden, kann bei Bedarf eine externe Moderation durch das Landesinstitut für Schule (LIS) hinzugezogen werden.*
  3. Sollte auch das Gespräch mit externer Modeartion durch das LIS zu keinem Ergebnis kommen, besteht von allen Beteiligten die Möglichkeit die Schulaufsichtsbehörde mit einzubeziehen.*

* Wenn gewünscht kann eine Sprecherin oder ein Sprecher des Elternbeirats zu den Gesprächen hinzugezogen werden. Grundsätzlich sollte der/die Schulelternsprecher*in über den Konflikt informiert werden.

Leider gelingt es manchmal auch mit Mitteln des Beschwerdeverfahrens nicht, den Beschwerdeanlass aus der Welt zu schaffen. Erziehungsberechtigte bzw. volljährigen Schülern steht dann unter Umständen der formelle „Widerspruch“ als Rechtsmittel zur Verfügung. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die Beschwerde gegen einen sog. „Verwaltungsakt“ der Schule richtet. Hierzu nähere Information des Landesinstituts für Schule Bremen.

In den Lerngruppen wurde von den Lerngruppenlehrer*innen die unten abrufbare Einwilligungserklärung verteilt und auch wieder eingesammelt.

Sollte sich auf der GSM-Website Daten von ihrem Kind befinden, mit denen Sie nicht einverstanden sind, informieren sie bitte die/den Lerngruppenlehrer*in, damit die entsprechenden Daten gelöscht werden. Bitte geben Sie dazu die URL an (https://gsm-bremen.de/…) und den Inhalt.

Natürlich freuen sich alle darüber, wenn Bilder, Texte, Töne  von Schüler*innen der GSM auf dieser Site zu sehen und hören sind. Deshalb bedanken wir uns bei all jenen, die uns erlauben entsprechende Daten zu veröffentlichen. Sie können sich sicher sein, dass wir mit den Daten sehr sorgsam und verantwortungsvoll umgehen.

Formular Einwilligung_Bildveroeffentlichung_Schulen

Das Formular im PDF-Format

Das Formular im docx-Format